Graf-Dodiko-Schule von A bis Z
In einer kleinen Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen für Eltern und Schulanfänger*innen oder Schulwechsler*innen zusammengestellt.
Unsere Unterrichtszeiten
An allen Standorten öffnet die Schule um 7:50 Uhr.
Ab dann dürfen alle Kinder in ihre Klassen gehen.
Hier lädt das Freiarbeitsregal die Kinder ein, sich bis zum Unterrichtsbeginn zu beschäftigen.
Unterrichtsstart ist dann um 8:05 Uhr.
Unsere Zeiten | |||
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7:50 | – | 8:05 Uhr | offener Anfang in den Klassen |
8:05 | – | 8:50 Uhr | 1. Schulstunde |
8:50 | – | 9:35 Uhr | 2. Schulstunde |
9:35 | – | 9:40 Uhr | Frühstück in der Klasse |
9:40 | – | 09:55 Uhr | Spielpause auf dem Schulhof |
09:55 | – | 10:00 Uhr | Frühstück in der Klasse |
10:00 | – | 10:45 Uhr | 3. Schulstunde |
10:50 | – | 11:35 Uhr | 4. Schulstunde |
11:35 | – | 11:45 Uhr | Spielpause auf dem Schulhof |
11:45 | – | 12:30 Uhr | 5. Schulstunde |
12:35 | – | 13:20 Uhr | 6. Schulstunde |
Ihr Kind ist krank?
Bitte benachrichtigen Sie uns morgens kurz telefonisch.
Sie erreichen dazu unser Sekretariat oder eine Lehrkraft in der Zeit von 7:30 – 8:00 Uhr.
Warburg: (0 56 41) 92-340
Daseburg: (0 56 41) 92-3462
Ossendorf: (0 56 41) 92-3472
Am Tag der Rückkehr in die Schule geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung zur Abgabe bei der Klassenleitung mit. Bei einer Erkrankung unmittelbar vor oder nach Schulferien sind wir verpflichtet, uns ein ärztliches Attest über die Dauer der Erkrankung vorlegen zu lassen.
Bei Kopflausbefall Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, die Schule unverzüglich darüber zu informieren und Ihr Kind zu Hause zu lassen. Auf dem Informationsblatt „Kopfläuse – was tun?“, das Sie durch anklicken direkt herunterladen können, finden Sie alle wichtigen Hinweise zum weiteren Vorgehen und auch Behandlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes.
Nach erfolgreicher Behandlung mit einem der angegebenen behördlich zugelassenen Läusemittel können Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass Sie Ihrem Kind den ausgefüllten „Rückmeldebogen Kopflausbefall“ am Tag der Rückkehr in den Unterricht mitgeben.
Beurlaubungen
Handy und Smart -Watch
Wir sind der Ansicht, dass unsere Kinder noch kein Handy benötigen. Daher bleiben diese Geäte zu Hause. Wird dennoch ein Handy im Gebäude/auf dem Gelände ausgepackt oder meldet sich, bewahren wir es für Ihr Kind auf. Die Abholung erfolgt durch die Eltern im Sekretariat.
In der Schulkonferenz als oberstes Entscheidungsgremium der Schule haben wir ausführlich den Umgang mit Smart-Watchs in der Schule erörtert. Hier haben wir uns dafür entschieden, die bereits bekannte Regelung für das Handy (s.o.) auch auf den Bereich Smart-Watch zu übertragen.
Fördermittel in Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder. Dies sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen, so dass bestimmte Kosten übernommen oder Ausgaben bezuschusst werden.
Weitere Informationen zu Fördermitteln können Sie unter den folgenden Links finden:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket
https://www.kreis-hoexter.de/service-kontakt/buergerservice/dienstleistungen/664.Dienstleistungen.html?detID=639
https://www.mags.nrw/haertefallfonds