Graf-Dodiko-Schule von A bis Z

In einer kleinen Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen für Eltern und Schulanfänger*innen oder Schulwechsler*innen zusammengestellt.

Unsere Unterrichtszeiten

An allen Standorten öffnet die Schule um 7:50 Uhr.

Ab dann dürfen alle Kinder in ihre Klassen gehen.

Hier lädt das Freiarbeitsregal die Kinder ein, sich bis zum Unterrichtsbeginn zu beschäftigen.

Unterrichtsstart ist dann um 8:05 Uhr.

Unsere Zeiten
7:50 8:05 Uhr offener Anfang in den Klassen
8:05 8:50 Uhr 1. Schulstunde
8:50 9:35 Uhr 2. Schulstunde
9:35 9:40 Uhr Frühstück in der Klasse
9:40 09:55 Uhr Spielpause auf dem Schulhof
09:55 10:00 Uhr Frühstück in der Klasse
10:00 10:45 Uhr 3. Schulstunde
10:50 11:35 Uhr 4. Schulstunde
11:35 11:45 Uhr Spielpause auf dem Schulhof
11:45 12:30 Uhr 5. Schulstunde
12:35 13:20 Uhr 6. Schulstunde

Ihr Kind ist krank?

Bitte benachrichtigen Sie uns morgens kurz telefonisch.

Sie erreichen dazu unser Sekretariat oder eine Lehrkraft in der Zeit von 7:30 – 8:00 Uhr.

Warburg: (0 56 41)  92-340

Daseburg: (0 56 41)  92-3462

Ossendorf: (0 56 41) 92-3472

Am Tag der Rückkehr in die Schule geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung zur Abgabe bei der Klassenleitung mit. Bei einer Erkrankung unmittelbar vor oder nach Schulferien sind wir verpflichtet, uns ein ärztliches Attest über die Dauer der Erkrankung vorlegen zu lassen.

Bei Kopflausbefall Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, die Schule unverzüglich darüber zu informieren und Ihr Kind zu Hause zu lassen. Auf dem Informationsblatt „Kopfläuse – was tun?“, das Sie durch anklicken direkt herunterladen können, finden Sie alle wichtigen Hinweise zum weiteren Vorgehen und auch Behandlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes.
Nach erfolgreicher Behandlung mit einem der angegebenen behördlich zugelassenen Läusemittel können Sie Ihr Kind wieder in die Schule schicken. Es ist jedoch unbedingt erforderlich, dass Sie Ihrem Kind den ausgefüllten „Rückmeldebogen Kopflausbefall“ am Tag der Rückkehr in den Unterricht mitgeben.

Handy und Smart -Watch

Wir sind der Ansicht, dass unsere Kinder noch kein Handy benötigen. Daher bleiben diese Geäte zu Hause. Wird dennoch ein Handy im Gebäude/auf dem Gelände ausgepackt oder meldet sich, bewahren wir es für Ihr Kind auf. Die Abholung erfolgt durch die Eltern im Sekretariat.

In der Schulkonferenz als oberstes Entscheidungsgremium der Schule haben wir ausführlich den Umgang mit Smart-Watchs in der Schule erörtert. Hier haben wir uns dafür entschieden, die bereits bekannte Regelung für das Handy (s.o.) auch auf den Bereich Smart-Watch zu übertragen.

Fördermittel in Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder. Dies sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen, so dass bestimmte Kosten übernommen oder Ausgaben bezuschusst werden.

Weitere Informationen zu Fördermitteln können Sie unter den folgenden Links finden:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket

https://www.kreis-hoexter.de/service-kontakt/buergerservice/dienstleistungen/664.Dienstleistungen.html?detID=639

https://www.mags.nrw/haertefallfonds