SchulwegkostenträgerTickets werden ausgestellt, wenn die Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung erfüllt werden.

Wer bekommt eine SchulwegkostenträgerTicket?

Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben Schüler/innen, deren Schulweg in der einfachen Entfernung bei der

Primarstufe (Grundschule)                                                                               mehr als  2   km

beträgt.

Was ist Schulweg?

Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. Als Wohnung ist der nicht nur vorübergehende, gewöhnliche Aufenthalt des Schülers an Unterrichtstagen anzusehen. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstückes.

Was ist nächstgelegene Schule?

Für Schüler der Grundschule ist die nächstgelegene Schule die Schule, in deren Schulbezirk der Schüler wohnt.

Das vom Schulträger ausgegebene SchulwegTicket berechtigt nur zur Fahrt zwischen Wohnung und Schule.

Darüber hinaus kann zur Ergänzung auf eigene Kosten ein FunTicket/FunAbo bei der VPH, Rolandsweg 80, 33102 Paderborn beantragt werden.

Bei Fragen zum FunTicket/FunAbo wenden Sie sich bitte an die VPH unter der 05251 – 390 66 0.